Allgemeine Teilnahmebedingungen
VERANSTALTER
Veranstalter ist die Geiger FM Akademie & Recruiting GmbH (im Folgenden: "Akademie").
GELTUNG
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Lehrgänge, Seminare, und E-Learnings der Akademie (insgesamt: die "Veranstaltungen"). Dies Teilnahmebedingungen gelten außerdem für sogenannte "Seminare auf Anfrage". Hierbei handelt es sich um Seminare, die auf der Homepage als solche mit dem Vermerk "auf Anfrage" gekennzeichnet sind oder Seminare, deren Durchführung auf Wunsch eines Teilnehmenden nach aktiver Kontaktaufnahme durch den Teilnehmenden durch die Akademie organsiert werden. Bei einem Seminar auf Anfrage kann es sich auch um die Veranstaltung eines Drittanbieters i.S. von Ziffer 8. dieser Teilnahmebedingungen handeln. Die Teilnahmebedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer (im Folgenden: "Teilnehmende") gleichermaßen, wenn in einer Klausel nicht explizit unterschieden wird.
ANMELDUNG
Die Darstellung der Veranstaltung auf der Homepage stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar. Der Vertrag zwischen der Akademie und einem Teilenehmenden kommt bei einer Buchung über das Buchungsportal auf der Homepage der Akademie nach Anmeldung über das Buchungsportal auf der Homepage durch Zugang einer Anmeldebestätigung der Akademie zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail an die durch den Teilnehmenden im Buchungsportal angegebene Adresse. Mit der Anmeldung über das Buchungsportal der Akademie akzeptiert der Teilnehmende die Geltung der vorliegenden Teilnahmebedingungen. Anmeldeschluss ist jeweils 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Sofern sich der Teilnehmende nach dem Anmeldeschluss für eine Veranstaltung anmeldet, behält sich die Akademie das Recht vor, von dem mit dem Teilnehmenden geschlossenen Vertrag zurückzutreten, sollte die maximale Anzahl an Teilnehmern für die Veranstaltung bereits erreicht sein. Die Erklärung des Rücktritts erfolgt per E-Mail an die durch den Teilnehmenden im Buchungsportal angegebene E-Mail-Adresse.
ABSAGE VON VERANSTALTUNGEN
Mit dem Abschluss des Vertrages mit dem Teilnehmenden gewährt die Akademie keine Durchführungs- oder Teilnahmegarantie. Die Akademie ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, wenn
-
- der Referent/die Referentin erkrankt oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, die Veranstaltung durchzuführen,
- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder
- ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Der Teilnehmende wird unverzüglich über die Absage der Veranstaltung informiert. Ein bereits gezahltes Teilnahmeentgelt wird dem Teilnehmenden erstattet. Im Übrigen behält sich die Akademie für den Fall, dass der Referent/die Referentin erkrankt oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, die Veranstaltung durchzuführen das Recht vor, die Veranstaltung durch einen Ersatzreferenten/eine Ersatzreferentin durchführen zu lassen, sofern der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird. Der Teilnehmende ist in diesem Fall weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur ordentlichen Kündigung oder zur Minderung des Teilnahmeentgelts berechtigt. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
TEILNAHMEENTGELT
Das Teilnahmeentgelt wird nach dem Veranstaltungsende in Rechnung gestellt und ist sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht ein anderes Zahlungsziel in der Rechnung genannt ist. Bei E-Learnings wird das Entgelt unverzüglich nach der Anmeldung mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt.
RÜCKTRITT BEI VERANSTALTUNGEN
Grundsätzlich ist die Anmeldung zur Teilnahme verbindlich. Der Teilnehmende kann jedoch jederzeit an seiner Stelle einen Vertreter/eine Vertreterin benennen, der gegenüber der Akademie seine Teilnahme an der Veranstaltung unter Übernahme der Zahlungsverpflichtung des Teilnehmenden bestätigt. Hierdurch entstehen dem Teilnehmenden keine zusätzlichen Kosten.
-
- Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmenden, welcher per E-Mail an die Akademie zu richten ist, gelten folgende Bedingungen:
- Der Rücktritt erfolgt mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Der Teilnehmende ist nicht zur Entrichtung des Teilnahmeentgelts verpflichtet.
- Der Rücktritt erfolgt weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Im Falle einer Nachmeldung eines Vertreters/einer Vertreterin unter Übernahme der Zahlungsverpflichtung des Teilnehmenden durch den Vertreter/die Vertreterin ist der Teilnehmende nicht zur Entrichtung des Teilnahmeentgelts verpflichtet. Andernfalls ist das Teilnahmeentgelt in voller Höhe zu entrichten.
- Bei Nichterscheinen des Teilnehmenden oder des durch diesen benannten Vertreter/der Vertreterin zur Veranstaltung ist der Teilnehmende zur Zahlung des Teilnahmeentgelts in voller Höhe verpflichtet.
- Bei E-Learnings ist der Teilnehmende vor dem ersten Login zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall ist der Teilnehmende nicht zur Entrichtung des Teilnahmeentgelts verpflichtet. Mit dem ersten Login ist der Teilnehmende zur Entrichtung des Teilnahmeentgelts in voller Höhe verpflichtet.
RÜCKTRITT BEI SEMINAREN AUF ANFRAGE
Grundsätzlich ist die Anmeldung zur Teilnahme verbindlich. Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmenden, welcher per E-Mail an die Akademie zu richten ist, gelten folgende Bedingungen:
-
- Der Rücktritt erfolgt mindestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Der Teilnehmende ist nicht zur Entrichtung des Teilnahmeentgelts verpflichtet.
- Der Rücktritt erfolgt 1 - 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Der Teilnehmende ist verpflichtet, einen Anteil i.H. von 50% des Teilnahmeentgelts zu zahlen. Bei erneuter Buchung desselben Seminars auf Anfrage innerhalb von 6 Monaten nach dem Termin des ursprünglich gebuchten Seminars auf Anfrage wird das anteilig gezahlte Teilnahmeentgelt auf die Folgebuchung angerechnet.
- Der Rücktritt erfolgt weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: Der Teilnehmende ist zur Zahlung des Teilnahmeentgelts in voller Höhe verpflichtet.
- Sollte es sich bei dem Seminar auf Anfrage um die Veranstaltung eines Drittanbieters handeln (siehe 8.), gelten auch insbesondere auch hinsichtlich des Rücktritts durch den Kunden allein die Regelungen des zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter geschlossenen Vertrags sowie etwaige Teilnahme- oder Geschäftsbedingungen des Drittanbieters.
VERANSTALTUNGEN VON DRITTANBIETERN
Neben der Durchführung von Veranstaltungen vermittelt die Akademie über ihre Homepage auch Veranstaltungen, Lehrgänge, Seminare und E-Learnings, die durch Drittanbieter durchgeführt werden („Veranstaltungen von Drittanbietern“). Veranstaltungen von Drittanbietern sind auf der Homepage der Akademie dadurch gekennzeichnet, dass der Drittanbieter bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben ist. Die Akademie tritt im Rahmen der Darstellung von Veranstaltungen von Drittanbietern ausschließlich als Vermittler der Leistungen des jeweiligen Drittanbieters auf. Im Falle einer Buchung, kommen die die Leistung betreffenden Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Es gelten daher ausschließlich die Regelungen des Vertrags zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter sowie etwaige Teilnahme- oder Geschäftsbedingungen des Drittanbieters. Die gesamte Vertragsabwicklung und die Abwicklung etwaiger. Leistungsstörungen erfolgen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter.
DATENSCHUTZ
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden ausschließlich im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung und der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Teilnehmende hierin eingewilligt hat und in der jeweiligen Einwilligung ausdrücklich eine andere Nutzung und/oder Verwendung der Daten aufgeführt ist. Die Akademie wird zu keinem Zeitpunkt, ohne ausdrückliches Einverständnis, Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, die Akademie ist dazu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet. Eine Datenweitergabe von Personenbezogenen erfolgt außerdem, wenn die Buchung einer Veranstaltung von Drittanbietern erfolgt und die Datenweitergabe zur Wahrnehmung des Seminars erforderlich ist.
GERICHTSSTAND/ANWENDBARES RECHT
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen dem Teilnehmenden und der Akademie ist der Sitz der Akademie. Auf diesen Vertrag sowie alle Rechtsstreitigkeiten hieraus, gleich aus welchem Rechtsgrund, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
STREITBEILEGUNGSVERFAHREN
Die Akademie ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinn des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
NEBENABREDEN UND VERTRAGSÄNDERUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen der Akademie und dem Teilnehmenden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form und die telekommunikative Übermittlung sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des vorstehenden Schriftformerfordernisses. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt unberührt (§ 305 b BGB).
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Teilnahmebedingungen oder ein Teil hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages oder der Teilnahmebedingungen. Die Parteien verpflichten sich, die etwa unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der etwa unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise werden die Parteien eine etwa auftretende ausfüllungsbedürftige Regelungslücke schließen.
Stand: August 2023