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- Gebäudemanagement. Technik.
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gebäudemanagement. technik.
3.4 Befähigte Person für die Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
Zielgruppe
- Haustechnisches Fachpersonal
- Hausmeister:innen
- Haustechniker:innen
- Instandhalter:innen
- Sicherheitsbeauftragte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Ziel
- Sie können Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste) sachkundig prüfen und ermöglichen eine gefahrlose Benutzung
- Vorgeschriebene wiederkehrende Prüfungen, können von einem Personal durchgeführt werden
- Sie können die Dienstleistung anderen Unternehmen anbieten
Inhalt
- BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2
- DGUV Information 208-016, DGUV Information 201-011 und ihre Umsetzung
- Normen (DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183, DIN EN 1004) und Vorschriften
- Verantwortung und Haftung
- Aufgaben und Pflichten der zur Prüfung befähigten Person
- Arbeitssicherheit beim Umgang mit Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
- Grundlagen der Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
- Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen: Hinweise zum optimalen Vollzug im eigenen Unternehmen oder als Dienstleister
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Abschlussprüfung
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Befähigte Person für die Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen