gebäudemanagement. technik.

3.4 Befähigte Person für die Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen

Zielgruppe

  • Haustechnisches Fachpersonal
  • Hausmeister:innen
  • Haustechniker:innen
  • Instandhalter:innen
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Ziel

  • Sie können Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste) sachkundig prüfen und ermöglichen eine gefahrlose Benutzung
  • Vorgeschriebene wiederkehrende Prüfungen, können von einem Personal durchgeführt werden
  • Sie können die Dienstleistung anderen Unternehmen anbieten

Inhalt

  • BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2
  • DGUV Information 208-016, DGUV Information 201-011 und ihre Umsetzung
  • Normen (DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183, DIN EN 1004) und Vorschriften
  • Verantwortung und Haftung
  • Aufgaben und Pflichten der zur Prüfung befähigten Person
  • Arbeitssicherheit beim Umgang mit Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
  • Grundlagen der Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
  • Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen: Hinweise zum optimalen Vollzug im eigenen Unternehmen oder als Dienstleister
  • Bestimmungsgemäße Verwendung
  • Abschlussprüfung

Termin

Dauer
1 Tag

Kosten
Auf Anfrage

Ort
Auf Anfrage


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