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gebäudemanagement. technik.
3.3 Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121
Zielgruppe
Personen, die in der Aufsicht von Aufzuganlagen beauftragt sind oder werden sollen, zum Beispiel - Hausmeister:innen - Betriebselektriker:innen - sowie Mitarbeiter:innen von: Hausverwaltungen, Hausmeisterdiensten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kaufhäusern, Industriebetriebe, Handel und Gewerbe, Betrieben öffentlicher und privater Einrichtungen, Feuerwehr und Verkehrsbetrieben
Ziel
Sie beaufsichtigen und kontrollieren Aufzuganlagen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
Sie vermeiden Unfälle und betreiben die Aufzüge störungsfrei.
Im Notfall können Sie Personen sicher befreien (nach erfolgter kurz Unterweisung am zu betreuenden Aufzug).
Inhalt
- Aufgaben und Pflichten des Betreibers und der beauftragten Person für Aufzugsanlagen
- Rechtliche und technische Regelwerke
- Grundlagen der Aufzugstechnik
- Technische Darstellung der wichtigsten Aufzugsarten
- Sicherheitstechnische Anforderungen
- Durchführung der regelmäßigen Kontrollen
- Allgemeine Vorgehensweise und Maßnahmen bei der Personenbefreiung
- Darstellung der wichtigsten Antriebsarten (Seil, Hydraulik, Aufzüge ohne Triebwerksraum)
- Entlastung durch Notrufleitsysteme
- Fallbeispiele aus der Praxis
- Begehung eines Aufzug-Triebwerksraumes mittels 360°-Szenario
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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121 - TÜV Süd