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- Gebäudemanagement. Technik.
- Kursdetails
gebäudemanagement. technik.
3.10 Befähigte Person für die Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
Zielgruppe
- Haustechnisches Fachpersonal
- Hausmeister:innen
- Haustechniker:innen
- Instandhalter:innen
- Sicherheitsbeauftragte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Ziel
- Du kannst Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste) sachkundig prüfen und damit eine gefahrlose Benutzung ermöglichen.
- Vorgeschriebene wiederkehrende Prüfungen kannst Du selbst durchführen.
- Du kannst die Dienstleistung auch anderen Unternehmen anbieten.
Inhalt
- BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2
- DGUV Information 208-016, DGUV Information 201-011 und ihre Umsetzung
- Normen (DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183, DIN EN 1004) und Vorschriften
- Verantwortung und Haftung
- Aufgaben und Pflichten der zur Prüfung befähigten Person
- Arbeitssicherheit beim Umgang mit Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
- Grundlagen der Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
- Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen: Hinweise zum optimalen Vollzug im eigenen Unternehmen oder als Dienstleister
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Abschlussprüfung