- Start
- Gebäudemanagement. Technik.
- Kursdetails
gebäudemanagement. technik.
3.2 Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121
Zielgruppe
Personen, die in der Aufsicht von Aufzuganlagen beauftragt sind oder werden sollen, zum Beispiel - Hausmeister:innen - Betriebselektriker:innen - sowie Mitarbeiter:innen von: Hausverwaltungen, Hausmeisterdiensten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kaufhäusern, Industriebetriebe, Handel und Gewerbe, Betrieben öffentlicher und privater Einrichtungen, Feuerwehr und Verkehrsbetrieben
Ziel
- Sie beaufsichtigen und kontrollieren Aufzuganlagen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
- Sie vermeiden Unfälle und betreiben die Aufzüge störungsfrei.
- Im Notfall können Sie Personen sicher befreien (nach erfolgter kurz Unterweisung am zu betreuenden Aufzug).
Inhalt
- Aufgaben und Pflichten des Betreibers und der beauftragten Person für Aufzugsanlagen
- Rechtliche und technische Regelwerke
- Grundlagen der Aufzugtechnik
- Technische Darstellung der wichtigsten Aufzugsarten
- Sicherheitstechnische Anforderungen
- Durchführung der regelmäßigen Kontrollen
- Allgemeine Vorgehensweise und Maßnahmen bei der Personenbefreiung
- Darstellung der wichtigsten Antriebsarten (Seil, Hydraulik, Aufzüge ohne Triebwerksraum)
- Entlastung durch Notrufleitsysteme
- Fallbeispiele aus der Praxis
- Begehung eines Aufzug-Triebwerksraumes mittels 360°-Szenario