gebäudemanagement. technik.

3.2 Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121

Zielgruppe
Personen, die in der Aufsicht von Aufzuganlagen beauftragt sind oder werden sollen, zum Beispiel - Hausmeister:innen - Betriebselektriker:innen - sowie Mitarbeiter:innen von: Hausverwaltungen, Hausmeisterdiensten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kaufhäusern, Industriebetriebe, Handel und Gewerbe, Betrieben öffentlicher und privater Einrichtungen, Feuerwehr und Verkehrsbetrieben

Ziel

  • Sie beaufsichtigen und kontrollieren Aufzuganlagen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
  • Sie vermeiden Unfälle und betreiben die Aufzüge störungsfrei.
  • Im Notfall können Sie Personen sicher befreien (nach erfolgter kurz Unterweisung am zu betreuenden Aufzug).

Inhalt

  • Aufgaben und Pflichten des Betreibers und der beauftragten Person für Aufzugsanlagen
  • Rechtliche und technische Regelwerke
  • Grundlagen der Aufzugtechnik
  • Technische Darstellung der wichtigsten Aufzugsarten
  • Sicherheitstechnische Anforderungen
  • Durchführung der regelmäßigen Kontrollen
  • Allgemeine Vorgehensweise und Maßnahmen bei der Personenbefreiung
  • Darstellung der wichtigsten Antriebsarten (Seil, Hydraulik, Aufzüge ohne Triebwerksraum)
  • Entlastung durch Notrufleitsysteme
  • Fallbeispiele aus der Praxis
  • Begehung eines Aufzug-Triebwerksraumes mittels 360°-Szenario

Termin

Dauer
1 Tag

Kosten
Auf Anfrage

Ort
Auf Anfrage


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